Google Fonts und Abmahnungen

Von Andreas am 22. Januar 2023
Das Thema Abmahnungen zu Google Fonts hat im letzten Jahr viele beschäftigt.

Google bietet seit 2010 mit Google Fonts inzwischen rund 1.000 Schriften kostenlos an. Viele Themes und PlugIns für WordPress setzen standardmäßig Google Fonts ein. Üblich ist dabei, dass die Fonts von den Servern von Google geladen werden. Dabei wird also bei jedem Besuch der Webseite eine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt und die IP Adresse des Nutzers verarbeitet. Bereits diese IP Adresse gilt in der EU schon als personenbezogenes Datum.

Unter Datenschützern war der Einsatz der Google Fonts daher bei der dynamischen Einbindung über die Server von Google schon immer umstritten.

Um es nochmal deutlich zu sagen, es geht lediglich um den Abruf der Schriften von den Google Servern. Man kann und konnte die Schriften auch schon immer selber lokal installieren, was meist bisschen aufwändiger ist.

Das Urteil zu Google Fonts vom 22.1.2022

Am 20.1.2022 hatte das LG München mit einem Urteil bezüglich dem Einsatz der Google Fonts Klarheit geschaffen. In dem Urteil wurde klargestellt, dass der Einsatz von Google Fonts über die Server von Google nicht mit dem Berechtigen Interesse zu begründen ist. Ohne Zustimmung des Nutzers dürfen die Fonts nicht von den Google Servern geladen werden. Zudem wurde festgestellt, dass die Alternative die Fonts lokal einzubinden keine große Hürde darstellt.

In dem Urteil wurde damals dem Geschädigten ein Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen.

Die Abmahnwelle bezüglich Google Fonts

Das Urteil wurde dann schnell aufgegriffen, um das Netz nach Seiten zu durchsuchen, die Google Fonts dynamisch von den Google Servern laden. Aus meiner Erinnerung startete zunächst in Österreich eine Abmahnwelle, die dann aber auch schnell in Deutschland die Runde machte. Es war dabei sehr schnell klar, dass es vielfach vor allem Massenabmahnungen waren, die das Ziel hatten Geld zu verdienen. Es wurde von den Abmahnanwälten vorgegeben, einen Webseitenbesucher zu vertreten, der nun einen Schaden erlitten hat. Als Vergleichsangebot wurde eine Zahlung von meist um die 170 Euro verlangt.

Es wurde daher von Beginn an empfohlen die Abmahnung genau zu prüfen, bevor diese bezahlt wird. Vielfach ist dies aber vermutlich erfolgt.

Vorgehen gegen die Abmahnanwälte

Inzwischen wird gegen diese Abmahnanwälte erfreulicherweise vorgegangen. Vorwiegend, weil es die in den Schreiben genannte geschädigte Person gar nicht gibt, da die Seiten mittels Computerprogrammen systematisch durchsucht wurden - es gibt also meist gar keine geschädigte Person und es geht offensichtlich nur ums Geld.

Wichtig und Empfehlung

Ich lese immer wieder in letzter Zeit, dass viele meinen das Thema Google Fonts hat sich durch das Vorgehen gegen diese Abmahnanwälte erledigt und die externe Einbindung von Google Fonts stellt kein Problem mehr dar.

Das ist falsch: Das Urteil zu Google Fonts ist durch das Vorgehen gegen die Abmahnanwälte nicht in Frage gestellt worden. Es ging lediglich um die Basis auf der die Abmahnungen beruht haben. Sicher werden die Massenabmahnungen ggf. erstmal zurückgehen oder ganz eingestellt werden, aber an der rechtlichen Grundlage hat sich nichts geändert!

Emfehlung ist daher nach wie vor Google Fonts nur lokal einzubinden. Viele Themes und auch PlugIns bieten dies bereits in den Einstellungen an. Wenn dies nicht der Fall ist, machen einem PlugIns wie OMGF es meist trotzdem sehr einfach die Fonts lokal einzubinden. Bei einigen Themes geht es leider nicht so einfach, aber die Pro Version von OMGF löst oftmals auch diese Probleme sehr schnell.

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